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Einen falschen Namen und ein falsches Geburtsdatum angeben ist strafbar und kann unter Umständen strafrechtlich verfolgt werden.Die Betonung liegt hier auf kann.Diese Firmen werden im allgemeinen keine Strafanzeige stellen.

Leider war es in der Vergangenheit so,das die Gebrüder Schmidtlein vor Gericht gezogen sind und Leute verklagt haben und damit auch Erfolg hatten.Sie sind damit die Vorreiter für die anderen Firmen,also kann man eine Anzeige nicht gänzlich ausschließen.

Es ist immer ratsam fachkunden Rat einzuholen, Ihr habt hier die Möglichkeit uns zu beauftragen und damit die Sache zu erledigen oder wenn Ihr Rechtschutzversichert seit,einen Anwalt hinzuzuziehen.

Alleine habt Ihr meistens gegen diese Firmen keine Chance!!!

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